Gewässerverzeichnis rund um Neuhaus (Elbe)
Von unserem Verein werden u. a. folgende Gewässer rund um Neuhaus/Elbe betreut und können mit einer gültigen Jahresangelberechtigung des Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. beangelt werden.
Die Möglichkeit für den Erwerb einer Tageskarte/Gastangelkarte finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Fließgewässer:
- Krainke vom zweiten See bis Grenzkuhle
(Länge: ca. 4000 m, Fläche: ca. 16 ha)
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13412
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/12223 - Krainke einseitig Grenzverlauf Mecklenburg-Vorpommern
(Teilstrecke 1: ca.100 m, Teilstrecke 2: ca. 1000 m)
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13390
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13391 - Rögnitz von Landesgrenze MV bis 500 m vor Einlauf in die Sude
(Länge: ca. 4000 m, Fläche: ca. 5 ha)
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13413 - Elbe - Pachtgebiet des Landesanglerverbandes Mecklenburg- Vorpommern
(vom Stromkilometer 519,6 bis 529,6)
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13411
- Elbe - Pachtgebiet des Landesanglerverbandes Mecklenburg- Vorpommern
(vom Stromkilometer 529,6 bis 531,3, einschließlich des Elbhakens Pommau II mit Verbindungskanal und
weiterer 7 Elbhaken)
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13579
- --> für die Ausweispapiere anbei der notwendige Einleger zu den Elb-Abschnitten zum Download
- --> ein sehr gutes Faltblatt des LAV zur Lage der Angelbereiche, Zuwegungen und Parkmöglichkeiten für die oben genannten Elb-Abschnitte
--> Die aktuellste Version ist auch stets unter folgendem Link zu finden:
https://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/13411
Stehende Gewässer:
- Sumter See von Waldspitze Haar bis Waldspitze Sumte
(Länge: ca. 1000 m, Fläche: ca. 11 ha)
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/12261
- Alte Tonkuhlen
(Fläche: ca. 2 ha)
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/waters/view/12292
Eine komplett Übersicht zu den Gewässern, weitere Details und Angelbereiche sowie die zu beachtenden Regelungen finden Sie auf der sehr guten Internetseite des Landesangelverbands Mecklenburg-Vorpommern (www.lav-mv.de).
Obige Links zu den einzelnen Gewässern verweisen auch auf das digitale Gewässerverzeichnis des LAV MV
http://www.lav-mv.de/gewaesservz/
(vielen Dank für die Genehmigung!)
Das komplette Verzeichnis gibt es unter folgendem Link als PDF-Download:
http://www.lav-mv.de/downloads/Gewaesserverzeichnis.pdf
Ergänzung seit Januar 2015:
Der LAV MV hat mit der Berufsfischerei eine neue Vereinbarung zum Beangeln von weiteren Gewässern teilweise auch in unserer Region getroffen. Diese Gewässer dürfen mit einer gültigen Angelberechtigung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. beangelt werden.
Zusätzlich ist der folgende Coupon an diesen Gewässern stets bei den eigenen Unterlagen mitzuführen und die aufgeführten Regeln zu beachten!
Entweder den obigen Coupon per Rechts-Klick auf der Maus als Bild/Grafik auf dem eigenen PC abspeichern oder als Word-Dokument von der Seite des LAV unter folgendem Link herunterladen und jeweils ausgedruckt mitführen
http://www.lav-mv.de/mitteilungen.php?download=147&o=1
Mindestmaße, Schonzeiten, Fangbegrenzung und Verwertung der Fischarten für die Pachtgewässer des Neuhauser Angelsport-verein von 1936 e. V.
Fischart | Mindestmaß | Schonzeit |
Aal | 50 cm | 01. Dezember bis 28. Februar |
Aland | 30 cm | keine |
Bachforelle | 30 cm | 01. Oktober bis 31. März |
Barsch | 20 cm | 01. Januar bis 30. April |
Hecht | 50 cm | 01. Januar bis 30. April |
Karpfen | 40 cm | keine |
Quappe | 35 cm | 01. Januar bis 15. Februar |
Rapfen | -- | ganzjährig |
Schleie | 30 cm | keine |
Wels | 50 cm | keine |
Zander | 50 cm | 01. Januar bis 30. Mai |
Fangbegrenzung pro Tag:
- es dürfen pro Kalendertag maximal 3 maßige Aale mitgenommen werden!
- zusätzlich dürfen 3 Edel-Fische mitgenommen werden! (diese können sich aus den Arten Hecht, Zander, Karpfen, Schleie oder Wels zusammensetzen)
Mitgenommene maßige Fische dürfen nur als Nahrungsmittel für den eigenen Bedarf und nicht als Tierfutter verwendet werden! Der Fang darf nicht kommerziell verwertet werden!
Zusätzliche Regelungen:
- Setzkescher ab einer Länge von 3 m dürfen verwendet werden.
- Hältern von Köderfischen ist erlaubt, jedoch ist der Fisch vor dem Anködern grundsätzlich waidgerecht zu töten.
- Besitzern einer Gastangelkarte ist die Benutzung von Wasserfahrzeugen jeglicher Art (z. B. Boote, inkl. Futterbooten!, Flöße usw.) auf unseren Pachtgewässern untersagt!
Im übrigen gelten die Verordnungen des Niedersächsischen Fischereigesetztes! Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Biospärenreservat Elbtalaue!
Tages- und Gastangelkarten:
Können Sie in Neuhaus direkt im ...
- "Haus des Gastes" - Am Markt, 19273 Neuhaus
- "Gasthof Lindenhof" - Am Markt, 19273 Neuhaus
- "Göldner Freizeitmarkt" - Poststraße, 19273 Neuhaus
... erwerben.